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Aufhebungsverträge sind ein wesentlicher Bestandteil von Eigenständigkeit und privater Autonomie der Vertragspartner. Ebenso wie der Vertragsabschluss mit Angebot und Annahme kann auch ein Aufhebungsvertrag, beispielsweise im Arbeitsrecht, jederzeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Die Gründe für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge sind ebenso vielfältig wie vielseitig. Jeder von ihnen ist ein individueller Vorgang, oftmals mit gravierenden Auswirkungen auf die berufliche Lebenssituation.
In solchen Fällen sind wir von der Rechtsanwälte Schnell & Kollegen GdbR in Nürnberg der richtige Ansprechpartner für Sie. Gefragt sind nicht nur juristisches Know-how, Erfahrung und strategisches Geschick, sondern auch Empathie und Verständnis, bis hin zu Einfühlungsvermögen in die Situation des Mandanten.
Zu den Zielgruppen, die wir auf allen Gebieten des Zivilrechts beraten und gerichtlich vertreten, gehören Privatpersonen und Selbstständige, Unternehmer, Gewerbetreibende sowie Handwerker aus allen Gewerken.
Für Aufhebungsverträge – unabhängig von dem Rechtsgebiet - gelten keine Kündigungsfristen. Entscheidend ist einzig und allein, dass die Vertragsparteien mit der Vertragsaufhebung einverstanden sind. Zu den gängigen Beispielen gehört die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Damit enden ab sofort die im Vertrag vereinbarten gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Vergleichbare Situationen im Alltag ergeben sich im Mietwohnrecht. Der Mieter ist durch die Kündigungsfrist davor geschützt, die Wohnung von jetzt auf gleiche verlassen zu müssen. Umgekehrt kann er sich mit dem Vermieter darauf einigen, den Mietvertrag von heute auf morgen zu beenden – ohne die mietvertragliche Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Hier wie da bedarf die Vertragsaufhebung einer juristischen Beratung und Begleitung, so wie durch den Fachanwalt für das Arbeitsrecht.
Suchen Sie Rat und Hilfe für einen Aufhebungsvertrag? Ob Arbeitsrecht, ob Miet- oder Nutzungsrecht in der Kleingartenanlage – wenden Sie sich an die Rechtsanwälte Schnell & Kollegen GdbR aus Nürnberg und vereinbaren Sie jetzt direkt Ihren Beratungstermin zur Vertragsaufhebung.
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