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Öffentlichtes Dienstrecht / Beamtenrecht

Beamtenrecht / Öffentliches Dienstrecht

Beamtenrecht / Öffentliches Dienstrecht - Mit fundierten arbeitsrechtlichen Erfahrungen sind wir spezialisiert auf das öffentlich-rechtliche Dienstrecht der Beamten. In unserer Kanzlei setzen wir uns engagiert für Ihre Belange ein und bieten eine umfassende rechtliche Beratung, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung, wenn es um Ihr Anliegen im Bereich des Beamtenrechts in Nürnberg geht.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Riedwelski

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    Um­fasst sind die Be­rei­che der Be­grün­dung über das Be­triebs­ver­hält­nis wie die Be­en­di­gung des Dienst­ver­hält­nis­ses.



    In jüngs­ter Zeit ist hier das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (vom 14. Au­gust 2006, BGBl. I S. 1897) in den Vor­der­grund ge­tre­ten und bei der Su­che ei­ner lei­dens­ge­rech­ten Be­schäf­ti­gung das Ver­fah­ren des „be­trieb­li­chen Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ments“ (§ 84 Abs. 2 SGB IX) von größ­ter Be­deu­tung.



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