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Beamtenrecht / Öffentliches Dienstrecht
Beamtenrecht / Öffentliches Dienstrecht - Mit fundierten arbeitsrechtlichen Erfahrungen sind wir spezialisiert auf das öffentlich-rechtliche Dienstrecht der Beamten. In unserer Kanzlei setzen wir uns engagiert für Ihre Belange ein und bieten eine umfassende rechtliche Beratung, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung, wenn es um Ihr Anliegen im Bereich des Beamtenrechts in Nürnberg geht.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Riedwelski
Umfasst sind die Bereiche der Begründung über das Betriebsverhältnis wie die Beendigung des Dienstverhältnisses.
In jüngster Zeit ist hier das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (vom 14. August 2006, BGBl. I S. 1897) in den Vordergrund getreten und bei der Suche einer leidensgerechten Beschäftigung das Verfahren des „betrieblichen Eingliederungsmanagements“ (§ 84 Abs. 2 SGB IX) von größter Bedeutung.
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