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Privates Baurecht
Baurecht und werkvertragsrechtliche Angelegenheiten und Streitigkeiten sind häufig in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht Komplex.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht Volker Maag
Hier treten Fragen
- der Geltendmachnung und Durchsetzung oder Abwehr von Mängel- und Mängelbeseitigungsansprüchen
- im Vorfeld auch der Feststellung, ggf. gerichtlichen Feststellung von Mängeln, z. B. durch ein gerichtliches Beweisverfahren,
- der Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, z.B. Werklohnansprüchen, Ansprüchen aus Schlussrechnungen,
- der Überprüfung und Abwicklung von Werkverträgen und Bau(träger)verträgen (Ausgestaltung der Verträge, Sicherheitsleistungen, Mängeleinbehalte, Mängelbeseitigungsansprüche, Probleme bei der Abnahme, Verzug des Auftragnehmers mit Bauleistungen, Insolvenz des Vertragsparnters etc.)
auf
Hier bedarf es einer unter organisatorischen, taktischen und ökonomischen Aspekten orientierten Denk- und Arbeitsweise des baurechtlich tätigen Anwaltes
Rechtsanwalt Volker Maag berät Sie kompetent. Von ihm erhalten Sie fachkundigen Rat und Hilfe in allen bedeutsamen baurechtlichen Fragen.
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