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Erbrecht - Pflichteilsrecht

Erbrecht: Testament · Nachlass

Das Erbrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung für alle Teile der Bevölkerung. Rechtsanwalt Volker Maag hat sich daher auf das Erbrecht spezialisiert.

 

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht Volker Maag


Das Erbrecht regelt die Rechts- und Vermögensnachfolge. Gibt es keine testamentarische oder erbvertragliche Verfügung, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Nicht immer trägt diese den Vorstellungen und wirtschaftlichen sowie steuerlichen Überlegungen des potentiellen Erblassers Rechnung. Im Vordergrund der Tätigkeit unserer Kanzlei steht daher das Ziel, eine sichere und wunschgemäße Übertragung des Vermögens im Erbfalle, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge als Nachlassplanung. Die Nachfolge von Vermögen bietet in erbrechtlicher, steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Regelungen zur Gestaltung von Vermögensnachfolge sowie für Verteilungsgerechtigkeit unter den Erben, insbesondere Ehepartner, Kindern und Enkeln. Ferner können geschickte Testamentsgestaltungen und die Planung vorweggenommener Erbfolge erhebliche steuerliche Vorteile bieten. Hier besteht fachkundiger und qualifizierter Beratungs- und Handlungsbedarf. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit fachkundigem Rat, langjähriger Erfahrung und Einfühlungsvermögen zur Seite. Aber auch wenn es darum geht, erbrechtliche Ansprüche oder Pflichtteilsansprüche zu klären oder durchzusetzen, ist unsere Kanzlei Ihr Ansprechpartner.


Unsere Tätigkeitsbereiche erfassen:



  • Gestaltung von Testament und Erbvertrag
  • Nachlassplanung, vorweggenommene Erbfolge
  • Annahme, Ausschlagung von Erbrechten
  • Beschränkung der Haftung des oder der Erben
  • Durchsetzung oder Klärung von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbscheinsverfahren
  • Vorsorgevollmacht sowie Patienten- und Betreuungsverfügung.
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