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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht - Unsere Sozietät berät sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Riedwelski

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    Wir ver­tre­ten al­so nicht aus­schließ­lich ei­ne Sei­te, son­dern Ar­beit­neh­mer wie auch Ar­beit­ge­ber. Durch den fort­lau­fen­den Wech­sel der „Sei­te“ ge­win­nen wir zu­sätz­li­che fach­li­che Er­kennt­nis­se, von de­nen je­der Man­dant gleich ob Ar­beit­ge­ber oder Ar­beit­neh­mer pro­fi­tiert. Das Ver­traut­sein mit den Be­find­lich­kei­ten und Sicht­wei­sen auch der Ge­gen­sei­te hilft für den Man­dan­ten op­ti­ma­le Er­geb­nis­se zu er­zie­len.



    Un­ser Man­dan­ten­kreis

    Auf Ar­beit­ge­ber­sei­te ver­tre­ten wir ins­be­son­de­re Un­ter­neh­men fol­gen­der Bran­chen:


    - Trans­port- und Lo­gis­tik, Spe­di­tio­nen,

    - Ho­tel- und Gast­stät­ten­ge­wer­be,

    - Nah­rungs­mit­tel­in­dus­trie,

    - Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, auch in kirch­li­cher Trä­ger­schaft,

    - Ar­beit­neh­mer­über­las­sung, Zeit­ar­beit,

    - Hand­werks­be­trie­be der Fein­werk­tech­nik,

    - Ein­rich­tun­gen in kirch­li­cher Trä­ger­schaft al­ler Art

    - Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te,

    - und schließ­lich Ärz­te, Steu­er­be­ra­ter und an­de­re freie Be­ru­fe.

    - Auf Ar­beit­neh­mer­sei­te be­treu­en wir Man­da­te vom Un­ge­lern­ten, über Leih­ar­beit­neh­mer, lei­ten­de An­ge­stell­te und sons­ti­ge Füh­rungs­kräf­te bis zum GmbH-Ge­schäfts­füh­rer so­wie Freie Mit­ar­bei­ter.


    In­di­vi­dual­ar­beits­recht

    Im Be­reich des In­di­vi­dual­ar­beits­rechts sind wir ei­ner­seits für Ar­beit­ge­ber und an­de­rer­seits auch für Ar­beit­neh­mer tä­tig.


    Kol­lek­ti­ves Ar­beits­recht

    Im Be­reich des kol­lek­ti­ven Ar­beits­rechts wer­den wir ei­ner­seits von Ar­beit­ge­bern an­de­rer­seits von Be­triebs- und Per­so­nal­rä­ten, Ver­trau­ens­per­so­nen der Schwer­be­hin­der­ten oder Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen man­da­tiert.


    Pro­zes­sua­le In­ter­es­sen­durch­set­zung

    Die aus recht­li­chen Grün­den im Ar­beits­recht oft­mals im Vor­der­grund ste­hen­de pro­zes­sua­le In­ter­es­sen­durch­set­zung stellt ei­nen wei­te­ren un­se­rer Tä­tig­keits­schwer­punk­te dar. Pro­zess­ver­tre­tun­gen bis vor das Bun­des­ar­beits­ge­richt ge­hö­ren zum Er­fah­rungs­schatz Ih­res an­walt­li­chen Be­ra­ters.



Kündigungsschutz - Formular Kündigung Ihres Arbeitsvertrages

Kündigung, Kündigungsschutz

Ein Arbeitsverhältnis kann in die Krise geraten: Dies kann im Entzug bisheriger Arbeitsaufgaben und der Zuweisung unterwertiger Tätigkeiten geschehen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Riedwelski

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    Übergangenwerden bei Entscheidungsvorgängen sind oft Tatsachen, die vermuten lassen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis lösen will. Bereits in diesem Stadium sollten Sie um anwaltliche Hilfe nachsuchen.



    Von uns sind dann Verhaltensanweisungen Gegenstrategien zu entwickeln. Fallstricke im Hinblick auf Arbeitslosengeldanspruch (Sperr- und Ruhenszeiten) gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, (einkommen-)steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fußangeln drohen ferner.



Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung

Die zunehmenden Versorgungslücken in der gesetzlichen Altersrente haben die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung fortlaufend an Bedeutung gewinnen lassen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Riedwelski

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    Für das Recht der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung be­steht seit lan­gem beim Bun­des­ar­beits­ge­richt ein ei­ge­ner Fach­se­nat. Fra­gen des Durch­füh­rungs­wegs (Ent­gelt­um­wand­lung, Di­rekt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­fonds, usw.), der Un­ver­fall­bar­keit, der Über­trag­bar­keit oder der An­pas­sungs­prü­fungs­pflicht be­schäf­ti­gen uns in un­se­rer an­walt­li­chen Pra­xis.



    Die Ver­jäh­rungs­pro­ble­ma­tik des § 18a Be­trAVG tritt in jüngs­ter Zeit im­mer stär­ker her­vor. Die Be­son­der­hei­ten die­ses Rechts­ge­biets birgt „Ge­fah­ren“, die bis zum An­spruchs­ver­lust für Un­ter­neh­men, Ge­schäfts­füh­rer oder Ar­beit­neh­mer füh­ren kön­nen.



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